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Zweite Mutter ab Geburt? Die Reform des Abstammungsrechts in der Schweiz

von Queer Switzerland editorialVeröffentlicht 22. Juni 20264 Min. Lesezeit

Seit dem Inkrafttreten der «Ehe für alle» am 1. Juli 2022 können sich Frauenpaare in der Schweiz heiraten – doch bei der rechtlichen Elternschaft bleibt eine Lücke, die viele Regenbogenfamilien im Alltag spüren. Nach geltendem Recht gilt die Ehefrau der gebärenden Mutter nur dann von Geburt an als zweiter Elternteil, wenn das Kind in der Schweiz mit einer geregelten Samenspende nach den Vorgaben des Fortpflanzungsmedizingesetzes gezeugt wurde. In diesem Fall steht die zweite Mutter automatisch in der Geburtsurkunde. In anderen Konstellationen ist das nicht so – und genau hier setzt die Reformdebatte an.

Konkret heisst das: Wurde das Kind über eine private Samenspende, über eine Samenbank im Ausland oder über andere Wege gezeugt, entsteht das rechtliche Verhältnis zur nicht gebärenden Mutter nicht automatisch. Sie muss den Weg der Stiefkindadoption gehen – ein Verfahren, das Zeit kostet, von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt wird und bis zum Abschluss eine rechtliche Zwischenlage schafft. In dieser Phase ist nur ein Elternteil rechtlich abgesichert, obwohl im Alltag zwei Menschen Verantwortung für das Kind tragen. Bei Krankheit, Trennung, Tod, Reisen oder Behördengängen kann das spürbare Folgen haben – für die Eltern, vor allem aber für das Kind.

Dass das Schweizer Abstammungsrecht nicht mehr zu allen heutigen Familienformen passt, ist auch offiziell anerkannt. Das Bundesamt für Justiz setzte 2019 eine interdisziplinäre Expertengruppe ein, die prüfen sollte, ob das geltende Abstammungs- und Erbrecht den heutigen Lebensrealitäten noch gerecht wird. Ihr Bericht hielt einen klaren Reformbedarf fest: Einelternfamilien, unverheiratete Paare, Patchwork- und Regenbogenfamilien seien im bestehenden Recht über weite Strecken nicht oder nur unzureichend abgebildet. Der Bundesrat nahm den Bericht Ende 2021 zur Kenntnis und leitete Arbeiten an einer Modernisierung des Familienrechts ein.

Auch das Parlament hat den Reformbedarf mehrfach aufgegriffen. Mit der Motion 22.3235 «Zeitgemässes Abstammungsrecht» von Ständerat Andrea Caroni wurde der Bundesrat beauftragt, konkrete Revisionsvorschläge in mehreren Bereichen vorzulegen – etwa zur Anfechtung der Vaterschaftsvermutung, zur Regelung der privaten Samenspende und zum gesetzlich verankerten Recht des Kindes, seine Abstammung zu kennen. Parallel zielten weitere Vorstösse darauf, die Elternschaft bei verheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren auch dann von Geburt an anzuerkennen, wenn das Kind nicht über eine inländische Samenbank gezeugt wurde. Der genaue Stand und Wortlaut der einzelnen Geschäfte ist über Curia Vista, die offizielle Geschäftsdatenbank des Parlaments, einsehbar.

Einen ersten konkreten Schritt machte der Bundesrat am 12. September 2025: Er verabschiedete eine Botschaft zuhanden des Parlaments für eine Änderung des Zivilgesetzbuchs, mit der die Stiefkindadoption in bestimmten Fällen erleichtert werden soll. Kinder, die von Geburt an mit ihrem rechtlichen Elternteil und der Wunschperson zusammenleben, sollen rascher adoptiert werden können. Das ist eine Entlastung, ersetzt aber nicht die automatische Anerkennung ab Geburt für alle Fälle. Die parlamentarische Beratung verlief nicht reibungslos: Der Nationalrat stimmte der erleichterten Stiefkindadoption zunächst zu, doch der Ständerat wies die Vorlage an den Bundesrat zurück. Er möchte das Thema in die umfassendere Reform des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizinrechts einbetten – unter anderem mit Blick auf das Recht des Kindes, seine Abstammung zu kennen. Eine rasche Lösung bleibt damit vorerst offen.

Queer Switzerland verfolgt die Reform des Abstammungsrechts als nationales Dossier und aktualisiert diesen Beitrag, sobald sich der Stand der Gesetzgebung ändert. Den verbindlichen, offiziellen Stand findest du beim Bundesamt für Justiz unter «Elternschaft und Abstammung» sowie in Curia Vista. Dieser Artikel ist eine Einordnung zur Information und ersetzt keine Rechtsberatung; bei einer konkreten familiären Situation lohnt sich eine individuelle Beratung. Unterstützung und aktuelle Informationen bieten unter anderem der Dachverband Regenbogenfamilien und die LGBTIQ-Organisationen in der Schweiz.

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft – Bundesamt für Justiz (BJ): Elternschaft und Abstammung

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