
Urteil in Zürich: Bedingte Strafen für Störaktionen bei Pride-Gottesdienst und Drag Story Time
Das Bezirksgericht Zürich hat sechs Mitglieder einer rechtsextremen Gruppe verurteilt, die 2022 einen Pride-Gottesdienst und eine Drag Story Time im Tanzhaus gestört haben sollen. Das Urteil ist laut gay.ch nicht rechtskräftig.
Was entschieden wurde Gemäss gay.ch (30. Oktober 2026) hat das Bezirksgericht Zürich sechs Mitglieder einer rechtsextremen Gruppe verurteilt, fünf Schweizer und einen Deutschen. Es ging um die Störung eines Gottesdienstes im Rahmen der Zürcher Pride im Jahr 2022 und um die Störung einer Drag Story Time im Tanzhaus Zürich im Oktober 2022, bei der zahlreiche Kinder anwesend waren. Die beiden Anführer erhielten eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie unbedingte Geldstrafen; Bussen aus einem früheren Strafbefehl bleiben bestehen. Vier weitere Personen, drei Männer und eine Frau, erhielten bedingte Geldstrafen.
Anklage und Forderungen Die Anklage lautete laut gay.ch unter anderem auf Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diskriminierung, Nötigung und Aufruf zu Hass. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Monate, teilweise bedingt, mit sechs Monaten zum Absitzen verlangt; das Gericht blieb darunter und verhängte keine unbedingte Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert.
Wie es weitergeht Das Urteil ist gemäss gay.ch nicht rechtskräftig; die Verurteilten können es weiterziehen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Wer queere Veranstaltungen besucht oder organisiert und Bedrohung oder Störungen erlebt, kann sich an die Meldestelle für Hassverbrechen von Pink Cross wenden. Der Beitrag fasst die Berichterstattung von gay.ch zusammen; Gerichtsdokumente wurden nicht eingesehen.
Quellen & Hintergründe
- gay.ch ↗gay.ch · Abgerufen 4. November 2026
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