Transfrau im Marzili abgeführt — Stadt Bern entschuldigt sich nach Polizeieinsatz

Am Sonntag, 28. Juni 2026, wurde eine Transfrau aus dem «Paradiesli» — dem FKK-Frauenbereich des Marzilibades in Bern — durch die Kantonspolizei Bern abgeführt. Auslöser war eine Meldung des Badepersonals: Gäste hatten sich über die Anwesenheit der Frau beschwert; sie weigerte sich zu gehen. Um kurz vor 17:30 Uhr rückten sechs Polizistinnen und Polizisten an. Die Frau wurde zu Boden gebracht und in Handschellen weggeführt. Nach zwei Stunden auf dem Polizeiposten verbrachte sie die Nacht im Spital, wo Verletzungen durch den Polizeieinsatz dokumentiert wurden, darunter mehrere grosse Hämatome. Zusätzlich wurde eine Polizistin von einer unbekannten Person tätlich angegriffen und leicht verletzt.
Noch am Abend bildete sich spontan eine Solidaritätskundgebung auf einem zentralen Platz in Bern; die Demonstrierenden zogen anschliessend durch die Innenstadt.
Am Montag, 29. Juni 2026, entschuldigte sich die Stadt Bern öffentlich bei der betroffenen Person. Die Stadt erklärte, der Polizeieinsatz sei ein Fehler gewesen. Gemäss der Hausordnung des Marzilibades sind «alle Personen, die sich als Frauen identifizieren und als solche leben» im freiwilligen FKK-Bereich «Paradiesli» willkommen. Die Transfrau habe diese Bedingung erfüllt — hätte also bleiben dürfen.
Der Vorfall löste in der Schweiz eine breite öffentliche Debatte aus: über den Umgang der Polizei mit trans Personen, über das Ermessen von Badepersonal bei Beschwerden von Gästen und darüber, wer in der Praxis den Zutritt zu Frauenbereichen bestimmt. LGBTIQ+-Organisationen forderten klare Richtlinien und konsequente Schulungen für Polizei und Badepersonal im Umgang mit trans Personen.
Das Marzilibad gehört zu den bekanntesten Freibädern der Schweiz und gilt historisch als queerer Treffpunkt in Bern. Der Vorfall wirft ein Licht auf die Spannung zwischen formellen Hausordnungen und deren tatsächlicher Umsetzung im Alltag — und auf die Verletzlichkeit, der trans Personen auch in öffentlichen Schutzräumen ausgesetzt sein können.











































