EU-Rückführungsverordnung bedroht LGBTI-Migrierende

Am 17. Juni 2026 verabschiedete das Europäische Parlament die neue EU-Rückführungsverordnung mit 418 Ja- zu 218 Nein-Stimmen. Die Verordnung weitet Abschiebungsgründe aus, verlängert die Schubhaftdauer von 18 auf bis zu 24 Monate (in Ausnahmefällen 30 Monate) und erlaubt neue Formen der Überwachung sowie «Rückführungs-Hubs» in Drittstaaten.
Für LGBTI-Migrierende identifiziert ILGA-Europe besondere Risiken: Personen könnten in Länder abgeschoben werden, in denen Homosexualität kriminalisiert ist und lebensnotwendige medizinische Versorgung wie Hormontherapie oder antiretrovirale Medikamente nicht zugänglich ist. Ausgedehnte Haft schadet zudem der psychischen Gesundheit von Menschen mit Traumageschichte. Transnationale Betroffene – insbesondere trans Personen mit Rassismuserfahrungen – seien durch die ausgeweitete Profilierung besonders vulnerabel.
ILGA-Europe betont, die Verordnung enthalte «keine sinnvollen Schutzklauseln, die spezifisch auf die Schutzbedürfnisse von LGBTI-Personen eingehen». Die Organisation hatte sich 2025 zusammen mit über 250 Zivilgesellschaftsorganisationen und 110 000 Unterzeichnenden gegen das Gesetz ausgesprochen.
Die Verordnung gilt zwar nicht direkt in der Schweiz (kein EU-Mitglied), steht aber im Zusammenhang mit dem Schengen-Raum und dem europäischen Asyl- und Migrationsrahmen, in dem die Schweiz eingebettet ist. ILGA-Europe fordert die Umsetzung mit strengen Schutzklauseln auf Ebene der Mitgliedstaaten.
Quelle: ILGA-Europe


















































