Konversionsmassnahmen: Der Bundesrat sagt klar Nein – doch die nationale Regel bleibt offen

Der Bundesrat hat am 2. September einen Bericht zu sogenannten Konversionsmassnahmen verabschiedet. Er hält fest, dass solche Versuche, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck zu verändern oder zu unterdrücken, auch in der Schweiz vorkommen und erhebliches psychisches Leid verursachen können. Die Regierung lehnt diese Praktiken ausdrücklich ab.
Wie verbreitet sie sind, lässt sich laut Bericht wegen der begrenzten Datenlage nicht zuverlässig für die Gesamtbevölkerung beziffern. Als Hinweis nennt der Bund das Swiss LGBTIQ+ Panel 2023: Mehr als neun Prozent der befragten lesbischen, schwulen oder bisexuellen Personen und fast 16 Prozent der befragten trans Personen berichteten von mindestens einem solchen Veränderungsversuch. Diese Umfragewerte sind keine nationale Prävalenzschätzung.
Das bestehende Straf-, Zivil- und Gesundheitsberuferecht biete bereits weitreichenden Schutz, zugleich schaffen mehrere Kantone eigene Regeln. Der Bundesrat sieht deshalb Raum, eine präzisere Regelung auf Bundesebene zu prüfen. Wichtig: Der Bericht selbst führt noch kein schweizweites Verbot ein. Betroffene von LGBTIQ-feindlicher Gewalt oder Diskriminierung finden vertrauliche Beratung bei der LGBTIQ Helpline.
Quelle: Bundesrat / BAG















































































