Verbot von Konversionsmassnahmen: wo die Schweiz 2026 steht

Als Konversionstherapien oder Konversionsmassnahmen werden Versuche bezeichnet, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu «ändern» oder zu unterdrücken. Medizinische und psychologische Fachgesellschaften lehnen solche Praktiken als unwirksam und schädlich ab, besonders bei Minderjährigen.
Auf Bundesebene ist ein landesweites Verbot in der Schweiz weiterhin offen. Der Nationalrat sprach sich 2022 mit der Motion 22.3889 für eine Strafnorm gegen Konversionsmassnahmen aus. Der Ständerat zeigte sich zurückhaltender und wollte zunächst einen Bericht des Bundes abwarten, statt rasch ein Verbot zu beschliessen.
Deshalb ist der Schutz heute kantonal lückenhaft. Mehrere Kantone, darunter Neuenburg, Wallis und Waadt, haben eigene Verbote oder Regelungen eingeführt, während andere noch debattieren. Für Betroffene bedeutet das: Ob und wie sie geschützt sind, hängt stark vom Wohnort ab.
Die politische Debatte bleibt in Bewegung. Befürwortende betonen den Schutz von Minderjährigen und vulnerablen Personen, der Bundesrat äusserte Bedenken zur Umsetzbarkeit auf Bundesebene. Im Mai 2026 sprach sich auch die Schweizer Bischofskonferenz für ein Verbot solcher Massnahmen aus — ein bemerkenswertes Signal aus einem nicht selbstverständlichen Umfeld.
Queer Switzerland verfolgt das Dossier, weil es konkrete Folgen hat. Wichtig ist der Hinweis auf Hilfe: Wer Druck erlebt, die eigene Orientierung oder Identität zu «ändern», findet Unterstützung bei queeren Beratungsstellen und Fachorganisationen. Dieser Artikel fasst den offiziellen Stand zusammen und verlinkt auf die Quelle; er ersetzt keine Rechtsberatung.

