Ehe für alle in der Schweiz: Was sich seit dem 1. Juli 2022 konkret geändert hat

Die «Ehe für alle» ist in der Schweiz seit dem 1. Juli 2022 in Kraft. Möglich machte sie die Volksabstimmung vom 26. September 2021, bei der 64,1 Prozent der Stimmenden Ja sagten und alle 26 Kantone zustimmten — ein aussergewöhnlich klares Resultat für eine gesellschaftspolitische Vorlage. Seither steht die Zivilehe in der Schweiz Paaren unabhängig vom Geschlecht offen: Zwei volljährige, urteilsfähige Personen können heiraten, mit denselben Rechten und Pflichten, die das Zivilgesetzbuch für alle Eheleute vorsieht.
Der sichtbarste Bruch mit der alten Rechtslage betrifft die eingetragene Partnerschaft. Sie war 2007 eingeführt worden, weil die Ehe damals gleichgeschlechtlichen Paaren verschlossen blieb. Seit dem 1. Juli 2022 können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden — das Institut ist für die Zukunft geschlossen. Wer schon vor diesem Datum eine Partnerschaft eingetragen hatte, ist davon aber nicht betroffen: Die bestehende Partnerschaft bleibt gültig und läuft weiter, solange die Beteiligten nichts anderes wollen.
Wer den Schritt zur Ehe machen möchte, kann seine eingetragene Partnerschaft mit einer gemeinsamen Erklärung beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln. Wichtig: Diese Umwandlungserklärung ist an keine Frist gebunden. Paare stehen also nicht unter Zeitdruck und können selbst entscheiden, ob und wann sie umwandeln. Die Umwandlung wirkt sich auch auf das Güterrecht aus: Während für eingetragene Partnerschaften die Gütertrennung als ordentlicher Güterstand galt, gilt für die Ehe die Errungenschaftsbeteiligung. Für viele Paare ist das ein konkreter Unterschied bei Vermögen und Vorsorge, weshalb sich eine Beratung lohnen kann.
Die weitreichendsten Änderungen liegen im Familienrecht. Verheiratete gleichgeschlechtliche Paare können seit der Reform gemeinsam ein Kind adoptieren — vorher war für sie höchstens die Stiefkindadoption möglich, also die Adoption des Kindes der Partnerin oder des Partners. Damit werden Regenbogenfamilien rechtlich auf eine breitere und sicherere Grundlage gestellt, was für die Kinder unter anderem bei Sorgerecht, Unterhalt und Erbrecht von Bedeutung ist.
Ebenfalls neu — und im Abstimmungskampf besonders umstritten — ist der Zugang zur Samenspende. Die Schweiz erlaubt die gesetzlich geregelte Samenspende nur verheirateten Paaren. Mit der Öffnung der Ehe steht dieser Weg nun auch verheirateten Frauenpaaren offen, die zuvor auf Behandlungen im Ausland ausweichen mussten. Das hat handfeste Folgen für die Abstammung: Ein in der Ehe geborenes Kind kann von Anfang an zwei rechtliche Mütter haben, ohne dass es ein separates Adoptionsverfahren braucht.
Auch im Bürgerrecht hat die Reform Wirkung. Ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern können von der erleichterten Einbürgerung profitieren — ein Verfahren, das schneller und weniger aufwendig ist als die ordentliche Einbürgerung. Dieses Recht stand zuvor nur Ehen zwischen Frau und Mann offen; seit dem 1. Juli 2022 gilt es ausdrücklich auch für die ausländische Ehefrau einer Schweizerin und den ausländischen Ehemann eines Schweizers. Konkrete Voraussetzungen und Fristen regelt das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Wichtig ist die Abgrenzung zur eingetragenen Partnerschaft: Mehrere dieser neuen Möglichkeiten sind ausdrücklich an die Ehe geknüpft. Gemeinsame Adoption, Zugang zur geregelten Samenspende und die erleichterte Einbürgerung stehen verheirateten Paaren offen — nicht eingetragenen Partnerinnen und Partnern, die ihre Partnerschaft nicht umwandeln. Für Paare, die diese Schritte planen, ist die Umwandlung in eine Ehe daher mehr als eine symbolische Frage. Auch im internationalen Verhältnis gilt seit der Reform: Eine im Ausland gültig geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe wird in der Schweiz als Ehe eingetragen und nicht mehr — wie früher — als eingetragene Partnerschaft behandelt.
Die Resonanz war von Anfang an gross. Schon in den ersten Monaten heirateten zahlreiche gleichgeschlechtliche Paare, und viele wandelten ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe um. Die genauen Zahlen variieren je nach Erhebung und Jahr; wer aktuelle Statistiken sucht, findet sie beim Bundesamt für Statistik. Für die Community war die Ehe für alle ein historischer Meilenstein — die Gleichstellung im Zivilrecht, für die Organisationen jahrzehntelang gekämpft hatten.
Ein Schlusspunkt ist sie damit aber nicht. Lücken bleiben etwa bei Regenbogenfamilien mit mehr als zwei rechtlichen Bezugspersonen, bei der rechtlichen Anerkennung von Kindern, die durch Leihmutterschaft im Ausland geboren werden, sowie bei breiteren Fragen des Schutzes von trans und inter Personen, die mit der Ehe für alle nicht geregelt wurden. Auch die Umsetzung im Alltag — von Behördenformularen bis zu internationalen Konstellationen — wirft weiter Fragen auf.
Queer Switzerland verfolgt das Thema und aktualisiert diesen Überblick, wenn sich die Rechtslage ändert. Die massgeblichen und stets aktuellen Informationen findest du bei der offiziellen Bundesquelle (siehe Link unten). Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung; für konkrete Fragen zu Heirat, Umwandlung, Adoption, Kinderwunsch oder Einbürgerung lohnt sich der Kontakt zum Zivilstandsamt, zum SEM oder zu einer spezialisierten Fachstelle wie Pink Cross oder einer LGBTIQ-Rechtsberatung.
Fonte: Schweizerische Eidgenossenschaft / admin.ch — Marriage for all ↗

