Bundesrat zeigt sich offen für ein nationales Verbot von Konversionstherapien

Was der Bericht zeigt Am 2. September 2026 veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht zu sogenannten Konversionsmassnahmen, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzielen. Gestützt auf das Swiss LGBTIQ+ Panel berichtete SRF: 15,5 Prozent der befragten Transpersonen und 9,5 Prozent der befragten lesbischen, schwulen und bisexuellen Personen gaben an, solche Massnahmen erlebt zu haben — meist als Kind oder Jugendliche*r, im religiösen, schulischen oder familiären Umfeld. Der Bundesrat lehnt diese Praktiken klar ab und hält das geltende Recht zwar grundsätzlich für ausreichend, zeigt sich nun aber offen für ein eigenes Bundesgesetz — eine Verschiebung gegenüber seiner bisherigen Haltung.
Wie es weitergeht Einzelne Kantone handeln bereits selbst: Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat eine Gesetzesvorlage gegen sogenannte «Homo-Heilungen» ausgearbeitet. Auf Bundesebene hängt der nächste Schritt vom Parlament ab: Ständerats-Rechtskommissionspräsident Andrea Caroni kann eine sistierte Motion aus dem Jahr 2022 (22.311) zum Verbot von Konversionstherapien frühestens im vierten Quartal 2026 wieder aufgreifen. Nur wenn das Parlament den Auftrag erteilt, würde der Bundesrat eine konkrete Gesetzesvorlage ausarbeiten — ein Verbot gibt es also noch nicht, aber eine Regierung, die eines nun in Betracht zieht.
Quelle: SRF / Bundesrat





















































































